Die “Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung” hat auch im Baubereich für Baumaschinen Gültigkeit. Sie regelt z.B., dass in Wohngebieten Motorkettensägen, Häcksler oder
Rasenmäher etc. nur zu bestimmten Tageszeiten betrieben werden dürfen.
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