Lärmschutz

Lärmschutz ist das Ziel aller Maßnahmen der Lärmbekämpfung. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und Tieren in Bezug auf Lärm sichern. Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm (Fluglärm, Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm), Sportlärm, Freizeitlärm und Ruhestörung.

Der Begriff Lärmschutz ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Schallschutz". Schall ist eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte wird störender Schall zu Lärm.

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden schützen:

  • körperlicher Stress
  • körperliche Schäden:
    • Lärmschwerhörigkeit und Schalltrauma
    • Schädigung des Immunsystems
    • Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems
  • seelischer Stress
  • Vermögensschäden, z. B. durch Wertverluste von Immobilien, die starken Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind